Couck & Kollegen Rechtsanwälte

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. August 2026 · zurück zur Übersicht

# Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anbieter, Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Anbieter und alleiniger Vertragspartner des Kunden ist Rechtsanwalt Michael Couck, Rechtsanwaltskanzlei Couck, II. Gartenreihe 41, 66740 Saarlouis, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE314997814, erreichbar unter info@ra-couck.de und unter der Rufnummer +49 6831 6983040. Die Kanzlei wird als Einzelkanzlei geführt. Eine Gesellschaft besteht nicht, weshalb ausschließlich Rechtsanwalt Michael Couck persönlich Vertragspartner wird.

(2) Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes. Es gelten die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung für Rechtsanwälte, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Fachanwaltsordnung sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Die Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO besteht bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover; der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst die Bundesrepublik Deutschland.

(3) Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb der vom Anbieter angebotenen digitalen Vertragsmuster nebst Erläuterungsteilen sowie über den Zugang zum Vertragsbuilder und über die Aktualisierungsleistung, die über den Online-Shop unter https://vertragsmuster.ra-couck.de oder auf gesondertes Angebot des Anbieters geschlossen werden.

(4) Es gilt die bei Vertragsschluss in den Vertrag einbezogene Fassung dieser Bedingungen. Sie wird dem Kunden im Bestellvorgang in Textform zugänglich gemacht und mit der Bestellbestätigung übersandt.

§ 2 Ausschließlich unternehmerischer Kundenkreis, Bestätigung im Bestellvorgang

(1) Der Anbieter schließt Verträge über die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Leistungen ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Ausschluss ist Geschäftsgrundlage des gesamten Angebots und nicht verhandelbar.

(2) Der Kunde hat im Bestellvorgang durch gesondertes Anklicken eines nicht vorbelegten Kontrollkästchens zu bestätigen, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt oder dass er eine juristische Person des öffentlichen Rechts beziehungsweise ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ohne diese Bestätigung kann die Bestellung technisch nicht abgeschlossen werden. Die Bestätigung wird zusammen mit dem Bestelldatensatz gespeichert und dem Kunden mit der Bestellbestätigung übermittelt.

(3) Bestellt eine natürliche Person, hat sie im Bestellvorgang zusätzlich das Unternehmen, den Rechtsträger oder die Körperschaft zu bezeichnen, für die sie handelt. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit dieser Angaben vertrauen und ist zu einer eigenen Prüfung nicht verpflichtet.

(4) Ist die Bestätigung nach Absatz 2 unrichtig, kann der Anbieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB anfechten, sich durch Rücktritt vom Vertrag lösen und den Zugang zu den Dateien und zum Vertragsbuilder sperren. Der Kunde hat dem Anbieter denjenigen Schaden zu ersetzen, der aus der unrichtigen Bestätigung entsteht, insbesondere den Aufwand der Rückabwicklung und die Kosten der Abwehr von Ansprüchen, die auf verbraucherschützende Vorschriften gestützt werden. Für die bis zur Rückabwicklung gezogenen Nutzungen schuldet er Wertersatz. Zwingende gesetzliche Rechte, die dem Kunden trotz der unrichtigen Bestätigung als Verbraucher zustehen, bleiben unberührt.

(5) Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das Widerrufsrecht der §§ 312g, 355 BGB steht allein Verbrauchern zu und findet auf Verträge nach diesen Bedingungen keine Anwendung.

§ 3 Entgegenstehende Bedingungen des Kunden

(1) Es gelten ausschließlich diese Bedingungen nebst den Lizenzbedingungen des Anbieters.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufs-, Beschaffungs- und Vergabebedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht, wenn der Kunde auf sie in Bestellungen, Rahmenvereinbarungen oder Formularen verweist und wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Ein Schweigen des Anbieters gilt nicht als Zustimmung.

(3) Abweichungen von diesen Bedingungen und Ergänzungen zu ihnen sind nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Verschaffung digitaler Vertragsmuster nebst Erläuterungsteilen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach den Lizenzbedingungen des Anbieters. Die Vertragsmuster werden im Dateiformat DOCX und im Dateiformat PDF bereitgestellt, die Erläuterungsteile im Dateiformat PDF.

(2) Die Vertragsmuster sind in vier Fallgruppen gegliedert. Sie liegen in der Regel in einer Käuferfassung und in einer Verkäuferfassung vor, teils nur in einer Fassung. Welche Fallgruppen, Fassungen und Erläuterungsteile der Kunde erwirbt, ergibt sich aus der Produktbeschreibung im Shop, aus der vom Kunden abgeschlossenen Konfiguration und aus der Bestellbestätigung.

(3) Zusätzlich erhält der Kunde Zugang zum Vertragsbuilder nach Maßgabe des § 10.

(4) Der Rechtsstand der Vertragsmuster ist in der Produktbeschreibung und in den Dateien selbst angegeben. Er bezeichnet den Zeitpunkt, auf den die Muster inhaltlich zugeschnitten sind, und trifft keine Aussage über die Rechtslage im Zeitpunkt der späteren Verwendung.

(5) Der Anbieter schuldet weder die Erstellung individueller Vertragsentwürfe noch die Anpassung der Muster an ein bestimmtes Vorhaben des Kunden. Der Umfang der geschuldeten Leistung ist abschließend in dieser Bestimmung und in der Bestellbestätigung beschrieben.

§ 5 Arbeitsmittel, keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall, kein Mandatsverhältnis

(1) Die Vertragsmuster und die Erläuterungsteile sind Arbeitsmittel. Sie sind keine Rechtsdienstleistung in einer konkreten fremden Angelegenheit im Sinne des § 2 Abs. 1 RDG und keine Rechtsberatung.

(2) Mit dem Erwerb kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung, keine Prüfung des Einzelfalls, keine Vertretung und keine Belehrung über Risiken der beabsichtigten Transaktion. Ein Mandatsverhältnis entsteht auch dann nicht, wenn der Kunde dem Anbieter Angaben zu seinem Vorhaben übermittelt, wenn er den Vertragsbuilder nutzt oder wenn er sich auf Ausführungen der Erläuterungsteile stützt. Ein Anwaltsvertrag über die Prüfung oder Bearbeitung eines Einzelfalls kommt ausschließlich durch gesonderte Vereinbarung in Textform zustande und wird gesondert vergütet.

(3) Die Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters deckt die Verwendung der Vertragsmuster durch den Kunden nicht. Sie tritt für Schäden aus dieser Verwendung nicht ein. Der Kunde kann aus dem Bestehen der Versicherung keine Ansprüche herleiten.

(4) Die Vertragsmuster ersetzen die notarielle Beurkundung nicht. Ein Vertrag, durch den sich ein Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf nach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB der notariellen Beurkundung und ist ohne sie nach § 125 S. 1 BGB nichtig. Gleiches gilt für den Bauträgervertrag nach § 650u BGB im Umfang seiner Beurkundungsbedürftigkeit. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Amtspflichten, insbesondere die Belehrungs- und Prüfungspflichten nach den §§ 17 ff. BeurkG, und seine Verantwortung für die Fassung der Urkunde bleiben durch die Verwendung eines Musters unberührt.

(5) Die Anpassung der Vertragsmuster an den konkreten Sachverhalt obliegt dem Kunden. Ihm obliegt ebenso die Prüfung, ob das Muster im Zeitpunkt seiner Verwendung noch der geltenden Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Diese Prüfung schuldet der Anbieter nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die Aktualisierungsleistung nach § 11 läuft; die Aktualisierungsleistung ersetzt die Prüfung im Einzelfall nicht.

(6) Verwendet der Kunde die Vertragsmuster in Mandaten oder in Aufträgen für Dritte, trägt er die berufsrechtliche und die haftungsrechtliche Verantwortung gegenüber diesen Dritten allein. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wird durch den Erwerb der Vertragsmuster nicht begründet.

§ 6 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Vertragsmuster, der Lizenzstufen und der Ergänzungen im Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

(2) Der Kunde stellt seine Bestellung im Produktbuilder zusammen, indem er die gewünschten Fallgruppen, die Fassungen und die Lizenzstufe auswählt. Er gibt sodann seine Daten ein, bestätigt seine Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 2, nimmt diese Bedingungen und die Lizenzbedingungen zur Kenntnis und kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 7 Abs. 3 angeben. Vor dem Absenden werden ihm die gewählten Leistungen, die Einzelpreise und der Gesamtpreis angezeigt, und er kann Eingabefehler mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen.

(3) Mit dem Anklicken der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages ab.

(4) Der Anbieter nimmt das Angebot durch eine Bestellbestätigung in Textform an, spätestens jedoch mit der Bereitstellung des Downloadlinks nach § 9. Eine Eingangsbestätigung, die lediglich den Zugang der Bestellung dokumentiert, ist noch keine Annahme.

(5) Die Kanzleilizenz wird nicht im Direktkauf vergeben. Der Vertrag über die Kanzleilizenz kommt ausschließlich dadurch zustande, dass der Anbieter dem Kunden ein Angebot in Textform unterbreitet und der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt.

(6) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden zusammen mit diesen Bedingungen, den Lizenzbedingungen und der Rechnung in Textform übersandt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 7 Preise, Umsatzsteuer, innergemeinschaftliche Leistungen

(1) Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Es gilt der im Zeitpunkt der Bestellung im Shop ausgewiesene Preis.

(2) Die Überlassung der Dateien und der Zugang zum Vertragsbuilder sind auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen. Der Leistungsort bestimmt sich bei Leistungen an Unternehmer nach § 3a Abs. 2 UStG und liegt am Sitz des Leistungsempfängers.

(3) Ist der Kunde ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer und gibt er im Bestellvorgang eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer seines Ansässigkeitsstaates an, wird ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet. Die Steuerschuld geht in diesem Fall nach Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG auf den Kunden über, worauf die Rechnung mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweist. Der Anbieter ist berechtigt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im qualifizierten Bestätigungsverfahren nach § 18e UStG zu überprüfen, und meldet die Leistung nach § 18a UStG.

(4) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann nur bis zum Abschluss des Bestellvorgangs berücksichtigt werden. Eine nachträgliche Angabe führt nicht zu einer Berichtigung der bereits erteilten Rechnung.

(5) Erweist sich eine vom Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als unzutreffend oder als ungültig oder liegen die Voraussetzungen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers aus anderen Gründen nicht vor, schuldet der Kunde die gesetzliche Umsatzsteuer nebst etwaigen Zinsen und Säumnisfolgen und stellt den Anbieter von der Inanspruchnahme durch die Finanzverwaltung frei.

(6) Ist der Kunde außerhalb des Gemeinschaftsgebietes ansässig, wird die Leistung nicht mit deutscher Umsatzsteuer abgerechnet. Steuern und Abgaben, die im Ansässigkeitsstaat des Kunden anfallen, trägt der Kunde.

§ 8 Zahlung, Fälligkeit, Rechnung, Verzug

(1) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited, einer Gesellschaft irischen Rechts mit Sitz in Dublin, Irland. Zur Verfügung stehen die Zahlung mittels Kreditkarte und die SEPA-Lastschrift. Welche weiteren Verfahren angeboten werden, wird Ihnen im Bezahlvorgang angezeigt; maßgeblich ist die dortige Anzeige im Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Bei der SEPA-Lastschrift wird der Zugang zu den Dateien erst nach dem Eingang der Zahlung freigeschaltet; bis dahin gilt die Bestellung als angenommen, aber noch nicht erfüllt.

(2) Ein Kauf auf Rechnung mit Zahlungsziel wird nicht angeboten. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss in voller Höhe ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Für die Abwicklung des Zahlungsvorgangs gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters, die der Kunde im Zahlungsvorgang zur Kenntnis nimmt. Der Anbieter erhält keine vollständigen Zahlungsdaten des Kunden.

(4) Die Rechnung wird automatisiert erzeugt und an die vom Kunden im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu. Soweit eine Pflicht zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung in einem strukturierten Format nach § 14 UStG besteht, erfüllt der Anbieter sie durch Übermittlung im Format PDF. Der Kunde hat für einen Empfang unter der angegebenen Adresse zu sorgen und Änderungen seiner Rechnungsdaten unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(5) Wird eine Lastschrift zurückgegeben oder wird eine Kartenzahlung zurückbelastet, ohne dass dies auf einem Umstand beruht, den der Anbieter zu vertreten hat, hat der Kunde die dem Anbieter hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten. Der Anbieter kann in diesem Fall den Downloadlink und den Zugang zum Vertragsbuilder bis zum vollständigen Zahlungseingang sperren.

(6) Gerät der Kunde in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 9 Bereitstellung, Downloadfrist, Sicherungsobliegenheit

(1) Nach Zahlungseingang stellt der Anbieter die erworbenen Dateien unmittelbar zum Download bereit. Der Kunde erhält hierzu an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einen personalisierten und zeitlich befristeten Link.

(2) Der Link ist vierzehn Tage ab Bereitstellung und fünf Downloadvorgänge nutzbar. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und empfangsbereit ist und dass die Zustellung nicht durch Filter- oder Sicherheitseinstellungen seines Systems verhindert wird.

(3) Mit der Bereitstellung des Links hat der Anbieter seine Leistungspflicht erfüllt. Ein Versand auf Datenträgern und eine Überlassung in anderer Form werden nicht geschuldet.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Dateien innerhalb der Frist nach Absatz 2 herunterzuladen und sie sodann dauerhaft auf eigenen Systemen zu sichern. Eine dauerhafte Bereithaltung der Dateien, ein Zugriffsarchiv oder eine Ersatzbeschaffung im Falle eines Datenverlustes beim Kunden schuldet der Anbieter nicht. Nach Ablauf der Frist stellt der Anbieter die Dateien nur auf gesondertes Verlangen erneut bereit.

(5) Der personalisierte Link ist dem Kunden persönlich zugewiesen. Seine Weitergabe an Dritte ist untersagt und begründet eine Überschreitung der eingeräumten Lizenz nach den Lizenzbedingungen.

§ 10 Vertragsbuilder

(1) Der Vertragsbuilder ist ein webbasiertes Werkzeug, das aus den vom Kunden eingegebenen Angaben einen Vertragsentwurf als Word-Datei erzeugt. Der Zugang wird dem Kunden personalisiert eingeräumt. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht überlassen werden.

(2) Der Vertragsbuilder nimmt keine rechtliche Bewertung vor. Er prüft die Angaben des Kunden weder auf Richtigkeit und Vollständigkeit noch auf Eignung für das Vorhaben des Kunden. Der erzeugte Entwurf ist ein Arbeitsergebnis im Sinne des § 5 und unterliegt uneingeschränkt den dort geregelten Obliegenheiten des Kunden. Er ist insbesondere nicht beurkundungsreif.

(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit des Vertragsbuilders wird nicht geschuldet. Der Anbieter kann den Betrieb für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie aus wichtigem Grund unterbrechen und wird planbare Unterbrechungen ankündigen, soweit ihm das zumutbar ist.

(4) Der Zugang zum Vertragsbuilder ist an die Aktualisierungsleistung gekoppelt. Er besteht während des ersten Jahres nach § 11 Abs. 2 und darüber hinaus nur, solange die Aktualisierungsleistung fortgesetzt wird.

(5) Für die vom Vertragsbuilder erzeugten Entwürfe gelten die Lizenzbedingungen in der Lizenzstufe, die der Kunde erworben hat.

§ 11 Aktualisierungsleistung

(1) Die Aktualisierungsleistung umfasst die Überlassung aktualisierter Fassungen der erworbenen Vertragsmuster und Erläuterungsteile, sobald eine Änderung der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung dies aus Sicht des Anbieters erfordert. Sie umfasst ferner ein Änderungsprotokoll, das die geänderten Ziffern der Muster einzeln ausweist und den Anlass der Änderung nachweist. Sie umfasst weiter eine Sofortmeldung an den Kunden, wenn ein bereitgestellter Stand nach Einschätzung des Anbieters zeitkritisch geworden ist. Sie umfasst schließlich den Zugang zum Vertragsbuilder nach § 10.

(2) Die Aktualisierungsleistung ist für das erste Jahr im Kaufpreis der Vertragsmuster enthalten. Die Jahresfrist beginnt mit der Bereitstellung des Downloadlinks nach § 9 Abs. 1.

(3) Ab dem zweiten Jahr beträgt das Entgelt für die Aktualisierungsleistung und den Zugang zum Vertragsbuilder zusammen jährlich zwanzig Prozent des Lizenzwerts zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lizenzwert ist der Nettopreis der erworbenen Vertragsmuster einschließlich des Lizenzstufenzuschlags, ohne Ergänzungsprodukte und ohne anwaltliche Leistungen. Das Entgelt ist zu Beginn des jeweiligen Bezugsjahres fällig und wird über den Zahlungsdienstleister nach § 8 Abs. 1 eingezogen.

(4) Die Aktualisierungsleistung setzt sich nach Ablauf des ersten Jahres um jeweils ein weiteres Jahr fort, wenn der Kunde sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Bezugsjahres in Textform kündigt. Der Anbieter unterrichtet den Kunden spätestens acht Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres in Textform über die bevorstehende Fortsetzung, über deren Entgelt und über die Kündigungsmöglichkeit.

(5) Der Anbieter kann die Aktualisierungsleistung mit derselben Frist zum Ende eines Bezugsjahres in Textform kündigen. Das Recht beider Teile zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Endet die Aktualisierungsleistung, entfallen für die Zukunft die Überlassung weiterer Fassungen, das Änderungsprotokoll, die Sofortmeldung und der Zugang zum Vertragsbuilder. Das Nutzungsrecht des Kunden an allen bis dahin bereitgestellten Fassungen bleibt nach Maßgabe der Lizenzbedingungen zeitlich unbefristet bestehen.

(7) Ein Anspruch des Kunden auf eine Aktualisierung zu einem bestimmten Zeitpunkt, in einem bestimmten Umfang oder aus einem bestimmten Anlass besteht nicht. Der Anbieter entscheidet nach fachlicher Einschätzung, ob eine Änderung der Rechtslage eine Anpassung der Muster erfordert.

§ 12 Nutzungsrechte

(1) Umfang und Grenzen der Nutzung der Vertragsmuster, der Erläuterungsteile, der Änderungsprotokolle und der vom Vertragsbuilder erzeugten Entwürfe richten sich nach den Lizenzbedingungen des Anbieters, die Bestandteil des Vertrages sind und dem Kunden im Bestellvorgang in Textform zugänglich gemacht werden.

(2) Soweit diese Bedingungen und die Lizenzbedingungen einander widersprechen, gehen für Umfang und Grenzen der Nutzung die Lizenzbedingungen vor.

(3) Das Nutzungsrecht wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung eingeräumt. Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist dem Kunden jede Nutzung untersagt.

§ 13 Mängelrechte

(1) Für die Beschaffenheit der überlassenen Dateien gelten die §§ 433 ff. BGB nach Maßgabe des § 453 Abs. 1 BGB entsprechend. Die §§ 327 ff. BGB finden keine Anwendung, weil sie Verbraucherverträge über digitale Produkte betreffen.

(2) Die Beschaffenheit der Vertragsmuster bestimmt sich abschließend nach der Produktbeschreibung, dem dort ausgewiesenen Rechtsstand und der Bestellbestätigung. Öffentliche Äußerungen, Werbeaussagen, Leseproben und Anpreisungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, soweit der Anbieter sie nicht ausdrücklich in Textform zur Beschaffenheit erhoben hat. Eine Garantie übernimmt der Anbieter nur, wenn er sie in Textform als solche bezeichnet.

(3) Ein Mangel liegt insbesondere nicht darin, dass ein Vertragsmuster für ein bestimmtes Vorhaben des Kunden ungeeignet ist, ohne dass die Eignung für dieses Vorhaben ausdrücklich vereinbart worden wäre. Ein Mangel liegt ferner nicht darin, dass sich die Rechtslage oder die Rechtsprechung nach der Bereitstellung ändert; dieser Umstand ist Gegenstand der Aktualisierungsleistung nach § 11. Ein Mangel liegt schließlich nicht in Abweichungen der Darstellung, die auf der vom Kunden eingesetzten Software, auf deren Version oder auf deren Konfiguration beruhen.

(4) Der Kunde hat die überlassenen Dateien unverzüglich nach Bereitstellung zu untersuchen. § 377 HGB gilt entsprechend, auch wenn der Kunde nicht Kaufmann ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen ab Bereitstellung in Textform zu rügen, verdeckte Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung. Die Rüge hat den Mangel so genau zu bezeichnen, dass der Anbieter ihn nachvollziehen und beheben kann. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.

(5) Bei einem Mangel leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung, und zwar nach seiner Wahl durch Bereitstellung einer berichtigten Fassung oder durch Bereitstellung einer mangelfreien Ersatzdatei. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, wenn sie der Anbieter verweigert oder wenn sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche richten sich nach § 14.

(6) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Bereitstellung. Unberührt bleiben die Verjährungsfristen bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach auf 1.000.000 Euro je Schadensfall und auf 2.500.000 Euro für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden begrenzt. Diese Beträge entsprechen der Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Leistungen, die er nach § 5 nicht schuldet. Er haftet insbesondere nicht dafür, dass der Kunde ein Vertragsmuster ohne Anpassung an den konkreten Sachverhalt verwendet, dass er die Aktualität des Musters im Verwendungszeitpunkt nicht geprüft hat, dass er einen vom Vertragsbuilder erzeugten Entwurf ungeprüft weitergibt oder dass er eine gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung unterlässt. Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach § 9 Abs. 4 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(6) Die Haftungsbeschränkungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, der Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.

(7) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Kunden aus § 320 BGB bleiben unberührt.

§ 16 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Verarbeitung zur Durchführung des Vertrages beruht auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Verarbeitung von Rechnungs- und Buchungsdaten auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten.

(2) Die Einzelheiten der Verarbeitung, die Empfänger, die Speicherdauer und die Rechte des Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter https://vertragsmuster.ra-couck.de/datenschutz.html abrufbar ist.

(3) Zahlungsdaten verarbeitet der Zahlungsdienstleister nach § 8 Abs. 1 in eigener Verantwortung. Der Anbieter erhält von ihm nur die zur Zuordnung und zur Buchung der Zahlung erforderlichen Angaben.

(4) Übermittelt der Kunde dem Anbieter Angaben zu einem konkreten Vorhaben, verarbeitet der Anbieter diese Angaben allein zur Durchführung des Vertrages. Eine berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 43a Abs. 2 BRAO entsteht dadurch nicht, weil nach § 5 Abs. 2 kein Mandatsverhältnis begründet wird; der Anbieter behandelt die Angaben gleichwohl vertraulich.

§ 17 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Verträge nach diesen Bedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner die Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.

§ 18 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag und für die Zahlung ist Saarlouis.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Saarlouis, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wenn er seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Inland verlegt oder wenn sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 19 Textform, Änderungen, salvatorische Regelung

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sämtliche rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform nach § 126b BGB. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB bleibt unberührt.

(2) Der Anbieter kann diese Bedingungen für das fortlaufende Vertragsverhältnis über die Aktualisierungsleistung ändern, wenn die Änderung durch eine Änderung der Gesetzeslage, durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder durch eine Änderung der technischen Bereitstellung veranlasst ist und wenn sie das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt. Er teilt die Änderung dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Änderung ihm gegenüber nicht; der Anbieter kann die Aktualisierungsleistung in diesem Fall zum Ende des laufenden Bezugsjahres kündigen. Auf die Bedeutung des Schweigens und auf das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Diese Bedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst. Übersetzungen dienen allein der Information. Im Streitfall gilt allein die deutsche Fassung.