Verkäuferfassung
§ 8 Flächenangaben
Sämtliche in dieser Urkunde und in ihren Anlagen enthaltenen Flächenangaben sind nachrichtliche Wiedergaben aus der jeweils benannten Quelle, namentlich aus dem Liegenschaftskataster beziehungsweise aus {{FLAECHENQUELLE}}. Eine Beschaffenheitsvereinbarung über die Grundstücks-, Wohn- oder Nutzfläche wird ausdrücklich nicht getroffen; eine Haftung des Veräußerers für die Richtigkeit der Flächenangaben besteht nicht. Der Notar hat darauf hingewiesen, dass Wohnflächen nach unterschiedlichen Methoden – namentlich nach der Wohnflächenverordnung, nach DIN 277 oder nach der Zweiten Berechnungsverordnung – berechnet werden können und dass sich hieraus erhebliche Abweichungen ergeben können.
Wirkung
Die Fläche wird bewusst nicht zur vereinbarten Beschaffenheit. Weicht das spätere Aufmaß ab, entsteht daraus kein Anspruch gegen den Verkäufer. Der Hinweis auf die verschiedenen Berechnungsmethoden ist kein Beiwerk – er entzieht der Behauptung „die Fläche war doch zugesichert“ die Grundlage.
Käuferfassung
§ 5 Flächenangaben
Die Wohnflächen der einzelnen Einheiten sind in Anlage 2 im Einzelnen bezeichnet. Die Beteiligten vereinbaren diese Flächen als Beschaffenheit des Vertragsgegenstands. Die Flächen sind nach {{FLAECHENMETHODE}} ermittelt.
Unterschreitet die tatsächliche Wohnfläche die vereinbarte Gesamtwohnfläche, so mindert sich der Kaufpreis nach § 441 des Bürgerlichen Gesetzbuches; die Minderung wird in dem Verhältnis berechnet, in dem die Flächenabweichung zur vereinbarten Gesamtwohnfläche steht, bezogen auf den nach Abschnitt III Ziffer 2 auf das Gebäude entfallenden Kaufpreisanteil. Weitergehende Ansprüche des Erwerbers bleiben unberührt.
Wirkung
Die Fläche wird Vertragsinhalt. Fehlt sie später, greift die Minderung nach § 441 BGB – mit einer im Vertrag bereits festgelegten Berechnungsmethode, damit über die Höhe nicht erneut gestritten werden muss.
So arbeiten die Muster
Alternativblock [ALT-K-4] – Toleranzklausel
Jede Regelung, die typischerweise verhandelt wird, liegt als benannter Alternativblock bereit – mit Anwendungshinweis für die anwaltliche Bearbeitung. Beispiel aus der Käuferfassung:
Anwendungshinweis: Auf Verlangen der Veräußererseite einzusetzen, wenn ein aktuelles Aufmaß nicht vorliegt; sie beschränkt die Minderung, hebt sie aber nicht auf.
Eine Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Gesamtwohnfläche bleibt unberücksichtigt, soweit sie {{TOLERANZ_PROZENT}} von Hundert der vereinbarten Gesamtwohnfläche nicht übersteigt. Übersteigt die Abweichung diese Schwelle, so mindert sich der Kaufpreis nach Maßgabe der Ziffer 5 Absatz 2 in vollem Umfang der Abweichung und nicht lediglich hinsichtlich des die Schwelle übersteigenden Teils.
Der letzte Halbsatz ist der entscheidende: Ohne ihn wirkt eine Toleranzklausel als dauerhafter Selbstbehalt des Käufers.
Das ist eine von rund 9.500 Absätzen.
Jede Fallgruppe enthält beide Fassungen als Word-Datei, dazu die Erläuterungsteile in Mandantensprache.
Auszug aus einem Vertragsmuster. Formularvariablen in doppelten geschweiften Klammern sind vor der Verwendung zu ersetzen. Die Muster sind Rohfassungen für die anwaltliche Bearbeitung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar; die notarielle Gestaltungshoheit bleibt unberührt. Rechtsstand 3. August 2026.